MMag. Maria Leinschitz
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A-1040 Wien
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ÖFFNUNGSZEITEN:
Mo-Do 8:30-18:00; Fr 8:30-17:00
Termine nach telefonischer Vereinbarung.

RECHTSINFORMATION

Was passiert bei einer Mediation?

Mit Hilfe des neutralen Mediators oder der beiden neutralen Mediatoren im Falle einer Co-Mediation wird durch Fragestellungen, Erklärungen und konstruktive Gespräche unter Wahrung des gegenseitigen Respekts und der Fairness eine würdevolle, ausgewogene, bedürfnis- und zukunftsorientierte Konflikt- und Problemlösung gemeinsam erarbeitet.

Rechtsfolgen: Eingetragene Partnerschaft/ Ehe?

Eine Eheschließung ist ein Vertrag mit dem sich zwei Personen zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft, besonders zum gemeinsamen Wohnen, zur Treue, zur „anständigen Begegnung“ und zur Leistung von gegenseitigem Beistand (auch Unterhalt) verpflichten, wobei eine Verletzung dieser Pflichten als Scheidungsgrund geltend gemacht werden kann.

Eine eingetragene Partnerschaft wurde der Ehe gleichgestellt und hat dieselben Rechtsfolgen.

Unterschiede eingetrage Partnerschaft/Ehe?

Die Unterschiede zwischen einer eingetragenen Partnerschaft und einer Ehe sind minimal, da die eingetragene Partnerschaft der Ehe angeglichen wurde. Bei einer Eheschließung kann ein Verlöbnis vorangehen, eine Ehe kann unter Umständen schon ab dem 16. Lebensjahr eingegangen werden, eine Scheidung kann unter Umständen, wenn kein Verschulden vorliegt 6 Jahre lang hinausgezögert werden, eine eingetragene Partnerschaft nur 3 Jahre, eine Witwenpension ist derzeit nur für unschuldig Geschiedene vorgesehen und ein Mietverhältnis kann durch Richterspruch nur bei einer Ehescheidung übertragen werden.

Ehevertrag – ja oder nein?

Der in Österreich vorgesehene gesetzliche Güterstand der Gütertrennung sieht grundsätzlich vor, dass das Vermögen der Ehegatten getrennt bleibt. Der Aufteilung im Scheidungsfall unterliegen nur die Ehewohnung, während der Ehe angesammelte Ersparnisse und während der Ehe eingegangene Schulden. Eine allfällige Aufteilung kann schon vorab in einem Ehevertrag festgelegt werden, sodass im Falle der Scheidung klar ist, was die Ehegatten damals zum Zeitpunkt der Eheschließung wollten.

Ehescheidung – was für Möglichkeiten gibt es?
  • Scheidung aus Verschulden des Partners (Eheverfehlungen)

  • Scheidung wegen Geisteskrankheit, ansteckender oder ekelerregender Krankheit, oder wegen eines auf einer geistigen Störung beruhenden Verhaltens

  • Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft seit 3 Jahren

  • Einvernehmliche Scheidung (§ 55a EheG): wenn die Lebensgemeinschaft seit 6 Monaten aufgehoben ist und sich die Ehepartner über alle Scheidungsfolgen einig sind

Wie läuft ein Scheidungsverfahren bei einer Verschuldensscheidung ab?

Einer der Ehepartner bringt eine Klage auf Ehescheidung wegen Verschuldens des Partners ein, daraufhin bringt dieser gegebenenfalls eine Widerklage wegen Verschuldens des anderen ein, oder stellt nur einen Mitverschuldensantrag. Nun muss jeder der Ehepartner das Verschulden des anderen anhand von Zeugen und Dokumenten nachweisen. Dazu sind in aller Regel mehrere Verhandlungen vor Gericht notwendig. Danach fällt der Richter ein Scheidungsurteil, in dem er ausspricht, wer an der Scheidung schuld ist (es gibt auch ein gleichteiliges Verschulden).

Achtung: bei einer Verschuldensscheidung wird NICHT über die Pflegschaftsangelegenheiten (Obsorge, Kontaktrecht, Kindesunterhalt) und nicht über finanzielle Angelegenheiten zwischen den Ehegatten (Ehegattenunterhalt, Aufteilung der Ehewohnung und der Ersparnisse oder Schulden) entschieden. Diese sind im Falle von Uneinigkeit in eigenen Verfahren geltend zu machen.

Wozu überhaupt eine Scheidung mit Schuldausspruch?

Der Schuldausspruch hat 2 Folgen:

1.) Der schuldige Teil muss sämtliche Verfahrenskosten des Scheidungsverfahrens bezahlen, somit nicht nur seine eigenen Kosten sondern auch die Gerichtsgebühren und die Kosten für den Rechtsanwalt des nicht schuldigen Teils

2.) Der schuldige Teil ist grundsätzlich unterhaltspflichtig.

Wie läuft ein Scheidungsverfahren bei einer einvernehmlichen Scheidung ab?

Einem Antrag auf einvernehmliche Scheidung, der beim zuständigen Wohnsitzgericht einzubringen ist, muss einerseits eine Bestätigung über die erfolgte Beratung über die Folgen der Ehescheidung für Kinder (offizielle Beratungsstellen sind auf der Homepage des Justizministeriums aufgelistet) und andererseits eine Scheidungsvereinbarung beigelegt werden. In dieser Scheidungsvereinbarung müssen die Ehegatten eine Regelung für folgende Punkte getroffen haben:
- Ehegattenunterhalt
- Aufteilung der Ehewohnung, allfälliger ehelicher Ersparnisse und Schulden
- Obsorge, Kontaktrecht und Kindesunterhalt
- Aufteilung der Verfahrenskosten
Vom Gericht wird eine Verhandlung ausgeschrieben, bei welcher die Parteien kurz zur Auflösung der ehelichen Gemeinschaft und zur Scheidungsvereinbarung angehört werden.

Wie lange muss ich meinem Kind Unterhalt zahlen?

Grundsätzlich müssen beide Elternteile bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit ihrer Kinder Unterhaltsleistungen erbringen. Diese werden vom Elternteil mit der hauptsächlichen Betreuung in Form von Naturalunterhalt (Wohnung, Lebensmittel, Kleidung etc..) und vom anderen Elternteil in Form von Geldunterhalt geleistet. Selbsterhaltungsfähig ist ein Kind dann, wenn es arbeiten geht und ausreichend verdient oder wenn es arbeiten gehen könnte und dies nicht tut. Solange ein volljähriges Kind ausreichenden Studienerfolg nachweist, ist es nicht selbsterhaltungsfähig.

Patientenverfügung – was ist das?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr erklären kann. Damit wird vorweg eine bestimmte medizinische Maßnahme oder Behandlung abgelehnt.

Vorsorgevollmacht – was ist das?

Mit einer Vorsorgevollmacht legt eine Person im Vorhinein fest, im Sinne ihres Selbstbestimmungsrechts, wer als ihr Bevollmächtigter bestimmte Angelegenheiten (z.B. Wohnung, Ersparnisse, Bankkonten, usw.)übernehmen soll, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.

Was macht ein Erwachsenenvertreter (früher Sachwalter)?

Es gibt die gesetzliche, die gewillkürte (gewählte) und die gerichtliche Erwachsenenvertretung von Erwachsenen, deren Geschäftsfähigkeit eingeschränkt ist.

Die gesetzliche Erwachsenenvertretung ermöglicht eine Vertretungsbefugnis durch nahe Angehörige. Bei der gewillkürten Erwachsenenvertretung sucht sich die nicht mehr ganz geschäftsfähige Person einen Vertreter ihrer Wahl aus. Die gerichtliche Erwachsenenvertretung entspricht weitgehend der früheren Sachwalterschaft, das heißt dass das Gericht für die nicht geschäftsfähige Person den Erwachsenenvertreter bestimmt, der ihm am geeignetsten erscheint.

Wie läuft ein Grundstücks - bzw. Wohnungskauf ab?

Nach Einigung über Kaufpreis, Objekt und sonstige Bedingungen, erstellt ein Rechtsanwalt oder ein Notar den Kaufvertrag und richtet ein für diesen Kauf eigenes Treuhandkonto ein. Dann wird der Kaufvertrag unterzeichnet, der Kaufpreis auf dieses Treuhandkonto überwiesen und die zu bezahlenden Steuern auf das Sammelanderkonto des Rechtsanwalts oder Notars einbezahlt. Der Rechtsanwalt oder Notar nimmt die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr und Immobilienertragsteuer vor, verfasst den Grundbuchsantrag und überweist zum vereinbarten Zeitpunkt den Kaufpreis an den Verkäufer.

Was muss ich beachten, wenn ich eine Wohnung miete oder vermiete?

Zu beachten ist in erster Linie, ob die Wohnung den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes (MRG) zur Gänze, teilweise oder gar nicht unterliegt. Sind die Bestimmungen des MRG zur Gänze anwendbar, dann kann der Mietzins nicht frei vereinbart werden, sondern ist anhand bestimmter Kriterien zu berechnen.

Auch betreffend die Befristung von Mietverträgen ist der Vermieter nicht frei, sondern muss ein Mietvertrag auf mindestens 3 Jahre abgeschlossen werden. Ist im Mietvertrag eine kürzere Frist vereinbart, kann der Mietvertrag automatisch unbefristet werden.

Ratsam ist es, sich vor Abschluss eines Mietvertrages beraten zu lassen. Weiters sollte der Zustand der Wohnung bei Beginn des Mietverhältnisses fotografiert werden, um Streitigkeiten über allfällige Beschädigungen bei der Rückgabe der Wohnung zu vermeiden.

Was passiert nach meinem Tod? Wie läuft ein Verlassenschaftsverfahren ab?

Nach einem Todesfall verständigt das Standesamt das zuständige Bezirksgericht, das mit dem Verlassenschaftsverfahren einen Notar als Gerichtskommissär betraut (die Zuständigkeit des Gerichtskommissärs hängt vom Wohnsitz und vom Todestag ab). Der Gerichtskommissär nimmt Einsicht in das zentrale Testamentsregister der Notare oder in jenes der Rechtsanwälte, und schreibt dann die Erben an und lädt sie ein zur Todesfallaufnahme. Die Erben können sich von einem Rechtsanwalt ihrer Wahl vertreten lassen und dieser kann dann das Verlassenschaftsverfahren im schriftlichen Weg durchführen. Nach Feststellung des vorhandenen Vermögens und allfälliger Schulden, haben die Erben eine bedingte oder unbedingte Erbantrittserklärung abzugeben oder das Erbe auszuschlagen. Zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens verfasst das zuständige Bezirksgericht dann einen Einantwortungsbeschluss, aus der die Erben der Verlassenschaft hervorgehen und womit sie rechtliche Besitzer des Nachlasses werden.

Unterschied zwischen einer bedingten und unbedingten Erbantrittserklärung?

Bei einer unbedingten Erbantrittserklärung ist das Verlassenschaftsverfahren einfacher und kostengünstiger, es erfolgt keine Schätzung des Vermögens durch einen Sachverständigen, vielmehr ist von den Erben eine Vermögenserklärung abzugeben. Es kann jedoch im Nachhinein „böse“ Überraschungen geben, wenn Forderungen auftreten, von dessen Existenz die Erben nichts wussten, und diese Schulden die Aktiva der Verlassenschaft übersteigen. Die Erben haften nämlich für alle Schulden mit ihrem eigenen Vermögen in unbeschränkter Höhe. Das heißt, die Erben haben diese Schulden zur Gänze zu übernehmen.

Bei einer bedingten Erbantrittserklärung wird durch die Beiziehung von Sachverständigen ein Inventar der Aktiven und Passiven errichtet und der Erbe nimmt das Erbe unter der Bedingung an, dass seine Haftung mit der Höhe des Nachlasses begrenzt ist. Der Erbe haftet zwar weiterhin mit seinem eigenen Vermögen, aber eben nur bis zur Höhe dessen, was er vom Verstorbenen erhalten hat, jedoch nicht darüber hinaus.

Wie erstellt man ein gültiges Testament?

Am Einfachsten ist das eigenhändige Testament: man schreibt handschriftlich seinen letzten Willen auf, betitelt das Dokument als letzten Willen, versieht es mit dem Datum und unterschreibt dieses.

Eine zweite Möglichkeit ist ein fremdhändiges, das heißt mit der Schreibmaschine, mit einem PC oder auch handschriftlich von einer anderen Person geschriebenes Testament zu errichten. Dieses muss vom letztwillig Verfügenden selbst (mit dem eigenhändigen Zusatz, dass die Urkunde seinen letzten Willen enthält), sowie von 3 Zeugen (deren Identität aus der Urkunde hervorgehen muss) mit dem Beisatz „als Zeuge des letzten Willens“ unterschrieben werden.

Damit Testamente nicht „verschwinden“, sollten diese entweder bei einem Rechtsanwalt oder einem Notar hinterlegt werden, der im Zentralen Testamentsregister der Notare oder im Testamentsregister der Rechtsanwälte eine Eintragung vornimmt, dass ein Testament existiert und wo sich dieses befindet.

Welche Einschränkungen meiner Testierfreiheit gibt es?

Der Erblasser ist frei, eine beliebige Person oder mehrere Personen als Erben einzusetzen. Bestimmte Familienmitglieder, nämlich die Kinder und der Ehepartner haben jedoch ein Pflichtteilsrecht, das nur durch Enterbung umgangen werden kann.

Kann ich jemanden enterben?

Die Enterbungsgründe sind in § 770 ABGB aufgezählt. Demnach kann eine Person nur dann enterbt werden, wenn sie gegen den Verstorbenen oder dessen Familie eine gerichtlich strafbare Handlung begangen hat, den letzten Willen des Verstorbenen vereiteln wollte, dem Verstorbenen seelisches Leid zugefügt hat, zu einer mehr als 20 jährigen Haftstrafe verurteilt wurde oder seine familienrechtlichen Pflichten gegenüber dem Verstorbenen gröblich vernachlässig hat.

Der Pflichtteil kann auf die Hälfte gemindert werden, wenn zwischen dem Verstorbenen und dem Pflichtteilsberechtigten zu keiner Zeit oder zumindest über einen längeren Zeitraum vor dem Tod des Verfügenden kein übliches Verwandschaftsverhältnis bestanden hat.

Die Enterbung und die Pflichtteilsminderung müssen im Testament ausgesprochen und begründet werden.

Was passiert wenn ich keine letztwillige Verfügung getroffen habe?

In diesem Fall tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese sieht verschiedene Anteile je nach Familienkonstellation vor.

Sofern ein Ehepartner und Kinder vorhanden sind, erbt der Ehepartner 1/3 und alle Kinder gemeinsam 2/3.

Folgen nicht bezahlter Rechnungen (Mahnver­fahren, Exekution)

Wenn man fällige Rechnungen nicht bezahlt, fallen Verzugszinsen an. Es kann sogleich nach Fälligkeit eine Mahnklage eingebracht werden. Dem Schuldner wird ein bedingter Zahlungsbefehl zugestellt mit dem Hinweis darauf, dass er Einspruch erheben kann, sollten die im Zahlungsbefehl genannten Beträge nicht stimmen oder nicht geschuldet sein. Erhebt der Schuldner keinen Einspruch, wird der bedingte Zahlungsbefehl vollstreckbar. Es kann sodann ein Exekutionsverfahren eingeleitet werden, bei dem üblicherweise das laufende Einkommen des Schuldners sowie seine Fahrnisse gepfändet werden. Der Zahlungsbefehl kann 30 Jahre lang exekutiert werden, wobei sämtliche Kosten des Mahnverfahrens und des Exekutionsverfahrens dem Schuldner zu seiner Schuld hinzugerechnet werden.

Wann besteht Anwaltspflicht?

Es ist grundsätzlich verpflichtend, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen, wenn der Streitwert mehr als 5.000,- € beträgt und bei allen Rechtsmitteln. Ausgenommen sind Familienrechtssachen, Bestandsachen und Besitzstörungsverfahren und der Einspruch im bezirksgerichtlichen Mahnverfahren, sowie im Außerstreitverfahren.

Sofern man sich keinen Rechtsanwalt (oder keine Gerichtsgebühren oder Dolmetscher- und Sachverständigenkosten) leisten kann, ist es möglich, direkt bei Gericht einen Verfahrenshilfeantrag zu stellen, der vom Richter genehmigt werden muss.

Was sind „Außerstreitsachen“?

Außerstreitsachen sind bestimmte Rechtsgebiete, die vom Gesetzgeber nicht als „streitig“ im Sinne von einer Verhandlung, in der sich mehrere Streitteile gegenüberstehen, angesehen werden. Das Verfahren ist weniger förmlich und flexibler.

Gesetzlich vorgesehene Außerstreitsachen sind insbesondere Verlassenschaftsverfahren, einvernehmliche Scheidungen, Kindesunterhalt und Obsorgeverfahren, Adoptionen, Grundbuchsangelegenheiten und Firmenbuchangelegenheiten.

Wenn die Partei, der Verfahrenshilfe gewährt wurde, innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Verfahrens, zu ausreichendem Einkommen oder Vermögen kommt, dann wird die Partei vom Gericht zur Nachzahlung verpflichtet.

Wann kann ich meine Verfahrenskosten von der Gegenpartei ersetzt erhalten (Kostenersatz)?

In streitigen Verfahren, in welchen die Zivilprozessordnung (ZPO) zur Anwendung kommt, ist immer Kostenersatz vorgesehen. Das bedeutet, dass die Partei, die den Prozess verliert, nicht nur ihre eigenen Rechtsanwaltskosten bezahlen muss, sondern auch die Gerichtsgebühren und die Kosten des Rechtsanwaltes der Gegenpartei sowie auch allfällige Dolmetscher- und Sachverständigenkosten.

Im „Außerstreitverfahren“ gibt es grundsätzlich keinen Kostenersatz.

Was ist Verfahrenshilfe?

Wenn eine Partei einen Rechtsanwalt benötigt für eine Prozessführung, die nicht mutwillig oder aussichtslos ist, jedoch nicht in der Lage ist, ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts für sich und ihre Familie, diesen zu bezahlen, oder nicht in der Lage ist, die Gerichtsgebühren oder die Kosten für einen notwendigen Dolmetscher oder Sachverständigen zu begleichen, dann kann diese Partei einen Antrag auf Verfahrenshilfe stellen.

Diesem Antrag sind Einkommens- und Vermögensnachweise beizulegen.

Der zuständige Richter entscheidet dann darüber, ob er die Verfahrenshilfe genehmigt und leitet den entsprechenden Beschluss der Rechtsanwaltskammer weiter, welche einen Verfahrenshelfer bestellt.
Der bestellte Verfahrenshelfer hat dann für die verfahrensbeholfene Partei das gesamte Verfahren unentgeltlich durchzuführen.

Die Verfahrenshilfe umfasst jedoch nicht jene Kosten, die dem Verfahrensgegner, wenn er „den Prozess gewinnt“, zu ersetzen sind.

Wenn die Partei, der Verfahrenshilfe gewährt wurde, innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Verfahrens, in die Lage kommt, die Beträge zu bezahlen, dann wird die Partei vom Gericht zur Nachzahlung verpflichtet.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, auf welcher die genaue Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Ausgangstext unter Beifügung des Datums der Übersetzung, der Unterschrift und des Siegels des Dolmetschers unter Berufung auf seinen abgelegten Eid bestätigt wird. Die Übersetzung wird als “beglaubigte Übersetzung“ betitelt und mit dem Ausgangstext zusammengeheftet.

Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetschern angefertigt werden.