KONFLIKTLÖSUNG/MEDIATION
Durch die Mitwirkung eines außenstehenden, fachlich ausgebildeten, neutralen Mediators ist es möglich, unter Beachtung des gegenseitigen Respekts eine ausgewogene, bedürfnis- und zukunftsorientierte Konflikt- und Problemlösung zu erarbeiten, insbesondere
bei Streitigkeiten zwischen:
- Eltern und Kindern
- Ehepaaren, getrennten oder geschiedenen Paaren
- Mit- und Wohnungseigentümern
- Gesellschaftern oder in Unternehmen
- Partnern, Vertragspartnern
bei Konflikten hinsichtlich:
- Trennung oder Scheidung
- Besuchsrecht, Obsorge, Unterhalt
- Vermögensrecht, Erbrecht
- Benutzungsregelungen
- Vertragsrecht, etc.
- Arbeitsrecht
Die Mediation kann auch unter Hinzuziehung eines Mediators aus dem psychosozialen Bereich erfolgen (Co-Mediation).
Wir bieten auch geförderte Familienmediationen an.
Mehr Infos unter Rechtsinformation.