FAMILIEN- und ERBRECHT
Unsere Tätigkeit im Ehe-, Familien- und Erbrecht umfasst folgende Bereiche:
Ehe- Familien und Kindschaftsrecht:
Rechtliche Folgen der Eheschließung oder der eingetragenen Partnerschaft
Streitige oder einvernehmliche Scheidungen samt Unterhaltsverfahren und Vermögensaufteilung
Kindschaftsangelegenheiten (Obsorge, Unterhalt, Kontaktrecht, Adoption etc.)
Beratung und Verfassung von Eheverträgen
Altersvorsorge:
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Erbrecht und Verlassenschaftsabwicklung:
Errichtung von letztwilligen Verfügungen (Testament, Kodizill, Erbverträge)
Durchführung von Verlassenschaftsverfahren (Abgabe der Erbantrittserklärung etc.) bis zur Übergabe des Nachlasses in den rechtlichen Besitz des Erben (Einantwortung)
Erbschaftsklagen