MMag. Maria Leinschitz
Schelleingasse 14-16/4/7
A-1040 Wien
Tel.: +43 (1) 5050301
Fax: +43 (1) 5050301-41
kanzlei@leinschitz.at

ÖFFNUNGSZEITEN:
Mo-Do 8:30-18:00; Fr 8:30-17:00
Termine nach telefonischer Vereinbarung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Rechtsanwaltliche Tätigkeit:

Die Haftung der Rechtsanwaltskanzlei aus ihrer beruflichen Tätigkeit ist unter Beachtung der allgemeinen Regeln des Zivilrechts auf EUR 400.000 beschränkt.

Die Treuhandkonten der Rechtsanwaltskanzlei werden bei der UniCredit Bank Austria geführt und wurde für diese Treuhandkonten der Informationsbogen nach § 37a BWG unterzeichnet. Die allgemeine Sicherungsobergrenze für Einlagen nach dem Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz-ESAEG, BGBl I 117/2015) umfasst auch Einlagen auf diesen Treuhandkonten. Sofern der Klient bei der UniCredit Bank Austria andere Einlagen hält, sind diese zusammen mit den Treuhandgeldern in die maximale Deckungssumme von derzeit EUR 100.000 pro Einleger einzurechnen, und es besteht keine gesonderte Einlagensicherung.

2. Übersetzungstätigkeit

Der Übersetzer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Falls der Auftraggeber einer Übersetzung nicht bekannt gibt, wofür er die Übersetzung verwenden will, führt der Übersetzer die Übersetzung zum Zweck der Information aus.

Mängelrügen wegen der Qualität der Übersetzung, wobei stilistische Verbesserungen oder Abstimmungen von spezifischen Terminologien nicht als Übersetzungsmängel anerkannt werden, sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Lieferung der Übersetzung in detaillierter schriftlicher Form geltend zu machen und nachzuweisen. Dem Übersetzer ist eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel vom Auftraggeber einzuräumen. Werden die Mängel fristgerecht behoben, besteht kein Anspruch auf Preisminderung.

Verweigert der Auftraggeber die Beseitigung der Mängel, ist der Übersetzer von der Haftung für Mängel befreit.

Beseitigt der Übersetzer die Mängel trotz erteilter angemessener Nachfrist nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Preisminderung verlangen. Bei Vertragsrücktritt hat der Auftraggeber alle angefertigten Übersetzungen zurückzugeben und darf diese nicht verwenden noch verwerten. Bei unwesentlichen Mängeln bestehen weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht.

Eine Mängelhaftung für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen oder unverständlichen Vorlagen besteht nicht.

Schadenersatzansprüche gegen den Übersetzer sind mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto), jedenfalls aber mit einem Betrag von EUR 10.000 begrenzt, sofern nicht gesetzlich etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, wenn nicht gesetzlich etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist.